AGB
AllgemeineGeschäftsbedingungen der KUK GmbH

1. GELTUNGSBEREICH

  • Es gelten ausschließlich unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilungeinverstanden erklärt. Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungenerfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Diese Bedingungen sindBestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsereLieferungen oder Leistungen schließen. Alle vorangegangenenGeschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
  • Wird der Auftrag abweichend von unserenLiefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungengelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wordensind.
  • Die allgemeinen Liefer- undZahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nichtausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem vonuns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

2. ANGEBOTE UND PREISE

  • Angebote und Preise gelten in allenTeilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftlicheAuftragsbestätigung verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellungliegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei unsanzunehmen. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung von seinerBestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber 24 h.nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichenAbweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung unddie unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig undbeiderseits verbindlich.
  • Vor oder bei Abschluss des Vertragesgetroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseresschriftlichen Einverständnisses.
  • Nachträgliche Änderungen (Änderung nachDruckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurchverursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
  • Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte,Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen odersonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aberfür uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften,sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Sortimentsänderungen undÄnderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten.
  • Unsere Preise verstehen sich ab Werk inEuro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer,es sei denn, es wurden anderweitige Angaben gemacht. Verpackung, Fracht undVersicherung sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnunggestellt.
  • Wir behalten uns eine Preiskorrektur imEinzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrageswechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung derRohstoffpreise eingetreten ist. Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung dieMaterialkosten oder die Löhne in unserem Werk, so sind wir ebenfallsberechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zuerhöhen. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als10 % des vereinbarten Preises beträgt. Die uns bis dahin entstandeneAufwendungen an Material- und Lohnkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • Die Gültigkeit aller Angebote entfälltnach der dort angegebenen Frist, welche in der Regel ein Monat beträgt. Diesgilt ebenfalls für angebotsspezifische Bemusterungen (Musterexemplare) und sofernder Lagerbestand nicht vorhanden ist.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Rechnung wird unter dem Datum desVersandes der Waren gefertigt.
  • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.Bei uns unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen sofortigeBarzahlung, Nachnahme bzw. Vorauskasse nach unserer Wahl.
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche ausunseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  • Die Zahlung der Porto- und Frachtkostensowie der Verpackungskosten hat durch den Auftraggeber sofort nach Zugang derRechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  • Bei Zielüberschreitung tritt sofortigerZahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag anVerzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatzder Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiterenVerzugsschadens wird hierdurch nicht Skonti werden nur gewährt, wenn sämtlicheZahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.
  • Befindet sich der Käufer uns gegenübermit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehendenForderungen sofort fällig.
  • Treten wesentliche Verschlechterungen inden Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seinerZahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertragzurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und demAuftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder dieStellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu Nach Ablauf dieser Frist sindwir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • Fehler in unseren Rechnungen müsseninnerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. LängeresSchweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung derRichtigkeit der Rechnung.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

  • Sämtliche von uns gelieferten Warenbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aus Ausgleich sämtlicher Ansprüche ausder Geschäftsverbindung unser Eigentum. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Warendürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wennsichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergehtund der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kundenweitergeleitet wird. Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für unsbestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, sowerden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit die Sicherheiten nachunserer Wahl freigeben. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die ihm aus demWeiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungmit Nebenrechten an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeitwiderruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmerder Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.
  • Tatsächliche oder rechtliche Zugriffeauf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind unsunverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns dasPfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Im Falle desZugriffs Dritter hat der Auftraggeber alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebungdes Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowiezur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.
  • Die aus Weiterverkauf oder sonstigenRechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlichsämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereitssicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeberwiderruflich die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und inseinem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden,wenn und solange sich der Auftraggeber mit einer gesicherten Forderung inZahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren übersein Vermögen beantragt wird.
  • Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers ander unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umbildungfindet nicht statt. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden,verarbeitet oder vermischt, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dasshierdurch Verpflichtungen begründet werden.
  • Wenn bei Lieferung von Werkzeugen derSicherungsfall eintritt, steht uns auch urheberrechtlich die Befugnis der nochin unserem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu, bzw. das Recht, die Warebis zum Schuldausgleich zu veräußern. Weiter sind wir befugt,erforderlichenfalls die Vervielfältigung zu Ende zu führen. Etwa erforderlicheZustimmungserklärungen Dritter wird der Auftraggeber auf Anforderungunverzüglich besorgen.
  • Werkzeuge, auch bei für Auftraggebergeschützte Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies giltauch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteil oder wieauch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden, oder diese Kostenanteilemit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeitbesteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch aufKostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben.Dafür übernehmen wir die Kosten zur Pflege und Reparatur der Werkzeuge auch beiSonderanfertigungen. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch, wenn er teilweiseoder ganz das Werkzeug bezahlt hat, dass er jederzeit Sendungen aus demWerkzeug mit mindestens 5.000 Stück pro Farbe abrufen kann, bzw. mindestensRechnungswert € 1.500,00 pro Farbe.
  • An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialienjeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung unserer sämtlichengegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen ein Pfandrechtbestellt.

5. LIEFERUNG

  • Liefertermine und –fristen sind nurgültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen beginnenmit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und Druckfreigabe, jedoch nicht vorvölliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingangvom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwavereinbarten Anzahlung.
  • Sind keine Liefertermine vereinbart,wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mitdem Tage der Freigabe, Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches durch denAuftraggeber sind als annähernd zu betrachten. Verlangt der Auftraggeber nachAuftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauerbeeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung derÄnderungen.
  • Die Lieferzeit endet mit dem Tage, andem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versendungsunmöglichkeiteingelagert wird.
  • Abrufaufträge gelten als Festaufträgeund sind innerhalb von 3 Monaten verbindlich abzunehmen, soweit keine andereVereinbarung getroffen wurde.
  • Der Versand erfolgt auf Rechnung undGefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“, die Gefahr geht auf denAuftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personübergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge einesUmstands dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage derVersandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.
  • Die Wahl von Versandart und –wegbehalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellungvereinbart Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zuLasten des Auftraggebers abgeschlossen.
  • Wir sind zur Teillieferung berechtigt,die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
  • Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarerund unverschuldeter Umstände, wie zum BeispielMaterialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unseremBetrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an derErfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich dieLieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einerangemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessenerZeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zurNachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Einderartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgtenTeillieferungen nicht.
  • Sowohl Schadensersatzansprüche desAuftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüchestatt der Leistung, die über die in 5.8 genannten Grenzen hinaus gehen, sind inallen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Fristzur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen desVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verzögerung der Lieferungvon uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil desAuftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  • Liefertermine können nur eingehaltenwerden, wenn alle nötigen Angaben und Freigaben zeitnah mitgeteilt werden.
  • Bei fehlerhaft übermittelterLieferadresse oder Abwesenheit bei der Zustellung übernimmt der Kunde dieVerantwortung für den Lieferverzug und die evtl. dadurch anfallenden Kosten.

6. ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

  • Kommt der Auftraggeber in Annahme- oderSchuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einerzufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeberüber, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall sind wir auchberechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dienicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lagerzu nehmen und ein Lagergeld gem. Ziff. 5.11 verlangen oder bei einem Spediteurauszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutretenund Schadensersatz zu verlangen.
  • Im Rahmen einer Schadensersatzforderungkönnen wir 30 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweisfordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm ein Schadenüberhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschaleentstanden ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG

  • Der Versandpartner hat die Wareunverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen.
  • Rügen wegen offensichtlich mangelhafteroder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferungeiner offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartnerunverzüglich spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung, wenn der Mangel beiunverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nachEntdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen.
  • Werden offensichtliche Mängel nichtrechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich dieGewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleibenunberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt längstens 1 Jahr seit Auslieferungder Ware. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung vonder vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigungder Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nichtzur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeberzu
  • Wir weisen darauf hin, dassMängelansprüche nicht bestehen bei unsachgemäßer und/oder nichtbestimmungsmäßiger Nutzung der Gegenstände. Im Übrigen ist ein etwaigersogenannter Gebrauchsschaden vom Auftraggeber hinzunehmen. Eine Anleitung derbestimmungsgemäßen Nutzung im Einzelfall wird auf Wunsch beigelegt.
  • Bei der Herstellung vonKunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßigengeringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil biszu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in derVerarbeitung oder im Druck liegt. Mängel eines Teils der Lieferung können nichtzur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
  • Positionsabweichungen des Druckmotivesvon bis zu 0,8 mm sind technisch unvermeidbar und naturgemäß so gegeben. Diesist insbesondere bei Naturprodukten der Fall (z.B. Holzzollstöcke, u.a.).
  • Abbildungen und Beschreibungen unsererProdukte in den jeweiligen Online- oder Printmedien können jeweils insbesonderehinsichtlich der Farbe abweichen.
  • Bei Nachbestellungen ist im Einzelfalleine Abweichung der Farbe möglich und technisch unvermeidbar.
  • Die Bedruckung erfolgt stets nachVorlage eines vom Auftraggeber freigegebenen Korrekturabzuges. Dabei könnenBildschirmdarstellungen abweichen und sind nicht ausschlaggebend. Vielmehr istdie Angabe und Mitteilung des Kunden hinsichtlich der Farbangaben(möglicherweise inkl. Konvertierungen), Bild-Auflösungen und Positionierung desDruckmotives entscheidend.
  • Aufgrund o.g. Abweichungen empfehlen wirstets vor jeder Produktion ein Andruckmuster herstellen zu lassen. Dies kannzwar eine Abweichung nicht gänzlich vermeiden, jedoch reduzieren.
  • Bei einer berechtigten, rechtzeitigerhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahlvor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vomAuftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäßeWaren (Ersatzlieferung) Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllungkann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung oder Vergütungverlangen.
  • Für Schadensersatzansprüche gilt im ÜbrigenZiffer 8. Weitergehende oder andere als die unter Ziffer 7. geregeltenAnsprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen einesSachmangels sind ausgeschlossen.
  • Beanstandet der Auftraggeber dieLieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Wareverbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert sein. Geschieht dies doch, so istdie Beanstandung gegenstandslos.
  • Für die Richtigkeit der Druckdaten unddie Funktionalität von optoelektronisch lesbaren Schriften (Bar-Codes,QR-Codes, etc.) wird ausdrücklich keine Gewährleistung übernommen.

8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchedes Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchemRechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus demSchuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
  • Dies gilt nicht, soweit zwingendgehaftet wird, zum Beispiel nach Produktionshaftungsgesetz, in Fällen desVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zurHöhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, mindestens jedoch biszu einem Betrag von Euro 500 000 ,- je Schadensfall begrenzt, soweit nichtVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung derBeweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungennicht verbunden.

9. URHEBERRECHT

  • Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechtein jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen undEntwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlichausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
  • Produktionsmittel, wie zum BeispielFilme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeugebleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglichmachung für Dritte,Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfegenießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung desRechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber alleinverantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführungseines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. DerAuftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchenRechtsverletzung freizustellen. Etwaige uns in diesem Zusammenhang entstehendeProzesskosten sind von dem Auftraggeber angemessen zu bevorschussen.

10. KORREKTUREN/ DRUCKAUFTRÄGE

  • Korrekturabzüge und –andrücke sind vomAuftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärtzurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichenBestätigung.
  • Werden nach Korrekturvorlageumfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigendeKorrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt,werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch Wirddie Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich dieHaftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auchdann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
  • Für erhebliche Abweichungen derBeschaffenheit des von uns beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigenMaterials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsereVorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit,wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
  • Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit undAbweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit vonGummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haften wir nur insoweit, alsdie Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfungerkennbar wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren könnengeringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck undAuflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eineMängelrüge.
  • Wenn die übermittelten Druckdaten nichtin CMYK angelegt sind, kann Zollstock-Direkt diese in den benötigten Farbraumkonvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegtausschließlich beim Auftraggeber, sofern vorher kein Farbmuster angefordert undbestätigt worden ist.
  • Der Auftraggeber haftet für alleAbweichungen, die bereits im Korrekturabzug erkennbar sind. Farbabweichungenvon bis zu 8 % und Abweichungen der Positionierung um 1 mm gelten als technischunvermeidbar und können nicht reklamiert werden. (objektive Unmöglichkeit nach§ 275 BGB)
  • Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 %gelten als vereinbart. Berechnet wird immer die jeweils gelieferte Menge.

11. IMPRESSUM
Wir behalten uns das Recht vor, auf derRückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unserenFirmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigteArtikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

12. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND;ANZUWENDENDES RECHT; SCHLUSSBESTIMMUNG

  • Erfüllungsort ist für alleVerpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Düsseldorf
  • Für sämtliche gegenwärtigen undzukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten,einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicherGerichtsstand Düsseldorf.
  • Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlichdem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
  • Sollte einer dieser Punkte unwirksamsein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer-und Zahlungsbedingungen nicht berührt.

KUK GmbH, 40599Düsseldorf